Unsere Leistungen
Unsere Leistungen können von allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Linden in Anspruch genommen werden.
Die Anzahl der zu versorgenden Patienten ist grundsätzlich nicht begrenzt. Dies ergibt sich nicht nur aus unserem diakonischen Auftrag, sondern auch aus den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Stadt Linden und dem Förderverein "Soziale Dienste Linden e.V.".
Schwerpunkte der Versorgung liegen in der Krankenpflege, Altenpflege, Entlastung der Angehörigen durch die Betreuung von Patienten, die nicht mehr alleine sein können, sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Wir besuchen Sie, je nach Notwendigkeit und Vereinbarung, bis zu dreimal täglich.
Einzugsbereich ist in der Regel die Stadt Linden. Auf Anfrage und ausdrücklichen Wunsch versorgen die Mitarbeitenden der DSL nach vorheriger Rücksprache mit anderen, dort tätigen kirchlichen Pflegediensten, wie z.B. AWO und Caritas, auch Patienten in den umliegenden Gemeinden.
Unsere Leistungen im Überblick:
Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V)
- Grundpflege
- Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei Bewegungseinschränkungen, Hilfe bei Ernährung.
- Hilfe bei ärzlicher Diagnostik und Therapie (Behandlungspflege)
- Ausführung ärztlich verordneter Leistungen zu Hause. Mitarbeiterinnen mit speziellen Weiterbildungen (z.B. Wundberater, Fachkraft für Diabetes) stehen zur Verfügung.
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Unterstützung beim Führen des Haushaltes.
Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI)
- Pflegeberatung
- Informationen über Leistungen der Diakoniestation Linden und zu Fragen bzgl. der Pflegeversicherung.
- Informationen über ergänzende Dienste, Beratungsstellen, Tages- und Kurzzeitpflege, Alten- und Pflegeheime (evtl. Kontaktvermittlung).
Pflegeberatungen/Schulungen (nach §45 SGB XI) für Patienten und Angehörige in deren häuslichen Umfeld durch ausgebildete Pflegeberaterinnen.
- Grundpflege
- Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei Bewegungseinschränkungen, Hilfe bei Ernährung.
- Betreuungsdienste (nach §45 Pflege-Ergänzungsgesetz)
- Gruppenbetreuung: Bertreuung von an Demenz erkrankten Menschen kann in der Gruppe oder als Einzelbetreuung im häuslichen Bereich in Anspruch genommen werden.
- Häusliche Betreuung: Unterstützung und Entlastung der Angehörigen, Betreuung der Patienten während der Abwesenheit von Angehörigen, ggf. unter Einsatz von ehrenamtichen Seniorenbegleitern.
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Unterstützung beim Führen des Haushaltes
Hilfen nach SGB XII (Sozialhilfe)
- Hilfe zur Pflege (§61 ff. SGB XII)
- Hilfe bei Krankheit (§48 SGB II)
Sonstige Leistungen
- Schwerstkrankenpflege
- Pflege zu Hause auf der Grundlage aktueller pflegerischer Erkenntnisse, erworben durch Ausbildung, regelmäßige Fort- und Weiterbildung auf fachlich aktuellem Stand. Hier stehen speziell in Palliativ-Pflege ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung.
- 24 Stunden Not-Rufbereitschaft
- Erreichbarkeit einer Pflegefachkraft rund um die Uhr für pflegerische Notfälle.
- Seelsorgerlicher Beistand
- Zeit nehmen für Gespräche mit Patienten und Angehörigen, ihnen zuhören. Auf Wunsch Vermittlung von Kontakten zu Seelsorgern/Seelsorgerinnen, Besuchsdiensten.